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BVfK-Oster-Wochenendticker 11. April 2020

aktuell – anspruchsvoll – authentisch

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

Die Welt macht eine Pause

In der Not rückt man zusammen

Corona ist kein Zufall

Wohlstandsgefälle versus Leistungsgesellschaft

Autohändler können nicht nach 3 Tagen wieder von den Toten auferstehen

49 % können sich einen Online-Autokauf vorstellen - jetzt mit dem BVfK-Tool realisieren!

50 % fürs System und 50 % zur Erzeugung von Traffic

Das BVfK-Online-Verkaufstool steht – Testphase beginnt nach Ostern!

Testhändler gesucht.

BVfK-Autowelt – jetzt Fahrzeugbestand freigeben!

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Fahndungseintrag im Schengener Informationssystem (SIS)
BGH konkretisiert Haftungsvoraussetzungen

NRW stoppt Corona-Soforthilfe vorläufig!

Warnmeldung: Versuchte Abzocke bei Fahrzeugangeboten über eBay-Kleinanzeigen!

Termine

13. Deutscher Autorechtstag neuer Termin: 28. - 29. September 2020

Großer BVfK-Jubiläumskongress neuer Termin: 1. Mai 2021
Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

die Welt macht mit Ausnahme einiger Berufsgruppen, die zudem noch besonders gefordert sind, gerade eine Pause. Gefordert ist neben dem medizinischen Personal, den Pflegekräften, den Verkäuferinnen und Verkäufer auch die Politik, die vor einer der größten Herausforderungen steht, für die es im Grunde genommen keinen Masterplan gibt.

Wenn dennoch die Zustimmung in der Bevölkerung für die Regierenden stark gestiegen ist, dann hat das vermutlich nicht nur damit zu tun, dass kluge Entscheidungen getroffen und überzeugend vermittelt werden, sondern auch damit, dass nicht alles von der Opposition schlecht geredet wird.

Ja, in der Not rückt man zusammen und das sind nicht die einzigen Werte, die wieder mehr Bedeutung gewinnen. Man beginnt, mit der unfreiwillig gewonnenen Zeit etwas anderes anzufangen, als ins Auto oder den Flieger zu springen, um an überfüllte Strände oder zu abgefahrenen Skipisten auf sulzigem Schnee zu hasten. Das schont das Portemonnaie und die Umwelt und lässt uns darüber nachdenken, ob wir unser (Geschäfts-)Leben nicht ein wenig nachhaltiger und zukunftsfähiger gestalten können. Denn alles hängt irgendwie miteinander zusammen und Corona ist kein Zufall, sondern eine durchaus seit längerem absehbare Katastrophe.

Genauso wie im Übrigen das Wohlstandsgefälle. Weniger das nationale, denn hier klagt man doch eher auf hohem Niveau, als das globale, denn wenn wir das nicht in den Griff bekommen, wird uns das Flüchtlingsproblem noch lange begleiten. Dies soll nicht der erste Appell eines Unternehmervertreters für sozialistische Verhältnisse sein, denn Leistung muss sich lohnen und daher muss auch der, der mehr leistet, mehr Geld verdienen. Es geht also nicht darum, ob es ein Wohlstandsgefälle gibt, sondern wie stark dies ist. Und egal, wo man politisch steht: Fakt ist, dass die Menschen ab einem bestimmten Wohlstandsgefälle nicht mehr in ihrer Heimat bleiben werden.

Was übrigens auch nicht zwingend schlecht ist, denn ohne Einwanderung würde vieles in Deutschland nicht mehr funktionieren, insbesondere nicht das Gesundheits- und Pflegesystem. Es ist daher wie so häufig eine Frage der Balance und es ist unseren Politiker/innen zu wünschen, dass sie es schaffen, den richtigen Zeitpunkt zu finden, um die Belastung von der Bevölkerung und insbesondere den um ihre Existenz kämpfenden Unternehmen zu reduzieren, ohne die Wirksamkeit der Pandemiebekämpfung zu gefährden.

Insofern gilt es im positiven Sinne zu wünschen, dass die Welt nach Corona eine andere sein wird, auch wenn Verbandsvertreter weder zaubern, noch über Wasser laufen können und Autohändler, anders als angeblich ein gewisser Herr Jesus morgen vor knapp 2000 Jahren nicht nach drei Tagen wieder von den Toten auferstehen können.

In diesem Sinne frohe und besinnliche Ostern und natürlich

Alles Gute für Ihren Autohandel!

Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Diskutieren: >>> BVfK-Mitgliederforum
Feedback auch gerne an: vorstand@bvfk.de

49 % können sich einen Online-Autokauf vorstellen - jetzt mit dem BVfK-Tool realisieren!


Immer dann, wenn die Verzweiflung über die großen Kfz-Börsen am größten war, wurde der Ruf nach einer eigenen Plattform umso lauter. 20 Jahre nach Verbandsgründung und nach drei Jahren Entwicklungsarbeit wurde sie endlich Realität: die BVfK-Autowelt.

Seit vier Wochen funktioniert das System, doch so wirklich honoriert wird diese großartige Leistung leider noch nicht. Gerade einmal 2500 Fahrzeuge waren bis Anfang vergangener Woche online. Dabei bedeutet es für die BVfK-Mitglieder, die Kunde bei Autoscout24 sind, nur wenige Klicks, um ihren Bestand zu übertragen.

Da Verzagen und Jammern nicht zu den gepflegten Eigenschaften des BVfK-Teams zählt, haben wir in die Hände gespuckt, beziehungsweise in die Telefontasten gehauen und bei der Verwirklichung dieses großen Stücks Unabhängigkeit ein wenig nachgeholfen. Am vergangenen Donnerstag war die erste Zielmarke erreicht: 10.000 Autos sind seitdem online und hoffentlich zeigen die BVfK-Mitglieder bald mit 100.000 Autos, das es für die Kundschaft eine neue, seriöse, professionelle und von Werbung entmüllte Plattform gibt, bei der schon der erste Anruf zum Ziel führen kann und man nicht den Frust erlegen ist, von nervtötenden Lockvogel-Anbietern drangsaliert zu werden.

Doch alles Große im Internet ist nichts ohne Traffic - und den muss man kaufen. Dieser Grundbedingung wird nun mit einem speziellen Gebührenmodell Folge geleistet.

Es gilt der Grundsatz: 50 % fürs System und 50 % in die Werbung zur Erzeugung von Traffic. Kosten entstehen nur bei Erfolg.

Nach diesem Modell soll jedenfalls zunächst das BVfK-Online-Verkaufstool an den Start gehen. Zur Begründung des Werbebudgets stehen bereits 10.000 € zur Verfügung, mit denen in den nächsten Tagen erste Internet Kampagnen gefahren werden. Schwerpunkt wird dabei u.a. Google und Facebook sein. Begleitet wird das Ganze durch eine entsprechende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

So ist gewährleistet, dass bereits die in der kommenden Woche startenden Testhändler erste Nachfrage erfahren. Scheuen Sie also nicht, jetzt der BVfK-Autowelt beizutreten und nutzen am besten sofort die Vorzüge des vergleichsweise einzigartigen Internet-Verkaufstools für neue und gebrauchte Automobile. Eine Gebühr wird nur im Erfolgsfall fällig. Sie beträgt derzeit 50 € je Fahrzeug, welches „BVfK-DIGITAL“ verkauft wurde - und eines ist auf jeden Fall garantiert: 50 % davon fließen ins Werbebudget!

Testhändler bewerben sich bei Sven Allinger s.allinger@bvfk.de

Hier geht´s zur repräsentativen Studie von Autoscout24 >>> 49 % können sich einen Online-Autokauf vorstellen.
Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

Das BVfK-Online-Verkaufstool steht – Testphase beginnt nach Ostern!


wie bereits im letzten Wochenendticker beschrieben, können BVfK-Händler ihren Kunden in Kürze die Möglichkeit bieten, Gebrauchtwagen und Neuwagen komfortabel ohne Risko kaufen zu können. Die BVfK-IT-Abteilung intensiviert die Entwicklungsarbeiten, welche kurz vor dem Abschluss stehen.

Testhändler gesucht: Um die neuen Funktionen des Online-Autokauf umfassend prüfen zu können, wird nach Ostern ab dem 14. April eine Testphase gestartet. Wenn dann auch die letzten technischen Prozesse problemlos laufen wird das neue „Tool“ freigeschaltet. Wir freuen uns über weitere neugierige Händler, die den online Verkauf, vor dem offiziellen Start, ausprobieren und dabei den BVfK-Entwicklern mit ersten Erfahrungen und Wünschen helfen möchten?

Diejenigen mögen eine kurze E-Mail an s.allinger@bvk.de schicken. Zudem muss die BVfK-Autowelt weiter mit Fahrzeugen befüllt werden. Es sind bereits einige Fahrzeuge im System freigeschaltet. Damit auch Sie Ihre Fahrzeuge schon bald online verkaufen können, müssen Sie lediglich Ihr Impressum überprüfen und bestätigen.

Voraussetzung für die Nutzung der Plattform und den dazugehörigen Services und Funktionen ist die Registrierung bei BVfK-Digital, bzw. die Vervollständigung Ihres Händlerimpressums im Händlerbereich der BVfK-Digital-Plattform. Mehr Infos dazu finden Sie hier, „Der Weg zur BVfK-Autowelt“.

Wir wünschen Ihnen frohe Ostern und freuen uns auf eine erfolgreiche Testphase.

Ihre BVfK-IT
BVfK-Autowelt-c-web

BVfK-Autowelt – jetzt Fahrzeugbestand freigeben!

Es sind nur wenige Klicks und schon ist Ihr Fahrzeugbestand auf der www.BVfK-Autowelt.de sichtbar. Die Fahrzeuge der Kunden von AUTOSCOUT24 werden automatisch importiert. Man muss nur das Impressum prüfen und freigegeben. Der Rest erfolgt automatisch. >>> "Der Weg zur BVfK-Autowelt".

Alle BVfK-Corona-Infos im Mitgliederbereich der BVfK-Webseite

Eine Übersicht aller Informationen für BVfK-Mitglieder im Zusammenhang mit dem Corona-Virus finden Sie hier >>> BVfK-Mitgliederinformationen und Empfehlungen zu Corona-Einschränkungen

Mit neuen Ideen durch die Corona-Krise: Das BVfK-Mitgliederforum für Ideen, Fragen, Tipps und Erfahrungsaustausch.


Wie kommt man am Besten durch die Krise? Teilen Sie Ihren BVfK-Kollegen Ideen und Tipps mit. Nutzen Sie das BVfK-Mitgliederforum um Ihre Fragen, Empfehlungen und Erfahrungen uns und Ihren BVfK-Händlerkollegen mitzuteilen. Mitdiskutieren oder ein neues Thema eröffnen? Hier geht es zum >>> BVfK-Mitgliederforum

BVfK-DIGITAL - Nutzen Sie jetzt die exklusiven Vorteile für BVfK-Mitglieder

> BVfK-Ankaufplattform, jetzt auch mit I-Frame für die eigene Website

> BVfK-Autowelt, die B2C-Börse der BVfK-Mitglieder

> BVfK-B2B-Plattform zur Förderung der BVfK-Kollegengeschäfte.

> BVfK-Fahrzeugverwaltung / Dealer-Management-System (erste Funktionen verfügbar).

> BVfK-Kollegenangebote: Superaktuell und hochattraktiv.

> Ideen- und Projektplanungsforum: Bringen Sie Ihre Ideen und Optimierungsvorschläge zu den digitalen Produkten des BVfK mit in die Entwicklung ein.

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Fahndungseintrag im Schengener Informationssystem (SIS)
BGH konkretisiert Haftungsvoraussetzungen

Zuletzt hatten wir mit Wochenendticker vom 01. Juni 2019 (hier abrufbar) über eine Situation berichtet, die bereits einigen Händlerkollegen zum Verhängnis wurde, wie zahlreiche Anfragen zum nachfolgend geschilderten Problemkreis belegen. Wird ein Fahrzeug veräußert, welches zur Fahndung ausgeschrieben ist, stellt dies nach Auffassung des BGH einen Rechtsmangel dar, da nach Auffassung des Gerichts die permanente Gefahr bestehe, dass das Fahrzeug durch Maßnahmen wie etwa eine behördliche Sicherstellung auf unbestimmte Zeit entzogen werde. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob sich die Fahndungsausschreibung begründende Vortat, die meist als Diebstahl oder Unterschlagung daherkommt, tatsächlich ereignet hat. Allein die Möglichkeit des vorübergehenden Eigentumsentzugs soll genügen, um ein sofortiges Rücktrittsrecht auszulösen.

Unklar war bislang allerdings, zu welchem Zeitpunkt der SIS-Eintrag vorliegen muss. In bisherigen diesbezüglichen Entscheidungen sprach der BGH davon, dass der „Sachverhalt“, auf den die später durchgeführte Sicherstellungsmaßnahme gestützt wird, bereits bei Übergabe vorgelegen haben müsse. Es blieb der eigenen Interpretation überlassen, ob damit der ursprüngliche Eigentumsentzug oder die spätere Fahndungsausschreibung gemeint ist.

Der BGH stellt nun mit Urteil vom 26. Februar 2020 klar: Allein ein bei Gefahrübergang vorliegendes tatsächliches Geschehen, das erst zu einem späteren Zeitpunkt zu einer SIS-Eintragung führt, genügt zur Begründung der Haftung des Verkäufers nicht. In dem zugrundeliegenden Sachverhalt erfolgte die ursprüngliche Straftat zwar denknotwendig bereits vor der Übergabe des Fahrzeugs, ein SIS-Eintrag wurde allerdings erst rund drei Jahre danach vorgenommen.

Die Vorinstanz entschied zugunsten des Käufers noch, dass für die Annahme eines Rechtsmangels allein das Vorliegen eines Sachverhalts entscheidend sei, der dann in der Folge zu einer Eintragung führen könne. Dem folgte der BGH nicht und führt zur Begründung aus, dass nicht jegliches kausales Vorereignis ausreiche. Der Verkäufer müsse nämlich selbst dann, wenn eine lückenlos dokumentierte Historie vorhanden sei, auf lange Zeit für ein bei Gefahrenübergang für ihn weder erkennbares noch beherrschbares Geschehen haften, was nicht zu rechtfertigen wäre.

Tatsächlicher Fahndungseintrag nicht immer zwingend erforderlich
Etwas anderes könne nur dann gelten, wenn im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs infolge einer „Verdichtung“ der Umstände, beispielsweise weil bereits eine Strafanzeige gestellt wurde, eine Beschlagnahme unmittelbar bevorstehe oder alsbald drohe. Dies dürfte wiederum mit einem Fahndungseintrag annähernd gleichzusetzen sein.

Insoweit öffnet der BGH erneut die Tür für Interpretationsspielraum. Nicht allein die Ausschreibung zur Fahndung kann also einen den Rechtsmangel begründenden Sachverhalt darstellen. Der individuelle Sachverhalt kann eine anderweitige Beurteilung erlauben. Der Käufer dürfte sich aber jedenfalls dann nicht mehr auf einen Rechtsmangel berufen können, wenn zum Zeitpunkt des Erwerbs lediglich feststand, dass das Fahrzeug unterschlagen oder gestohlen wurde, ansonsten aber keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass unmittelbar eine Beschlagnahme bevorsteht.

Anmerkung der BVfK-Rechtsabteilung
Der Auslegungsspielraum, den bisherige Entscheidungen des BGH zum Thema „Fahndungseintrag als Rechtsmangel“ boten, dürfte nunmehr im Hinblick auf den Zeitpunkt des Eintrags weitestgehend eingedämmt sein. Sollten Sie selbst ein betroffenes Fahrzeug erworben haben, bestünde allerdings,
sofern der Sachverhalt es hergibt, dennoch die Möglichkeit, sich auf eine unmittelbar bevorstehende Beschlagnahme zu berufen.

Ob das Fahrzeug möglicherweise gutgläubig erworben wurde, dürfte es im Endeffekt nicht ankommen. Zum einen ist ein gutgläubiger Erwerb bei abhandengekommenen Sachen nicht möglich. Dies wäre der Fall, wenn das Fahrzeug gestohlen wurde. Bei einer Unterschlagung ist das Fahrzeug nach überwiegender Auffassung zwar nicht abhandengekommen und ein gutgläubiger Erwerb somit weiterhin möglich. Allerdings wird dadurch nicht die Gefahr der Beschlagnahme beseitigt, die in der Regel andauern wird, bis die Eigentumsverhältnisse endgültig geklärt sind. Allein dies dürfte wohl zur Begründung eines Rechtsmangels ausreichen.

Es kommt erschwerend hinzu, dass die national zuständigen SIS-Behörden (sogenannte „Sirenen“) in der Regel nur schleppend ermitteln und auf Nachfragen und Löschungsanträge meist gar nicht reagieren. Dies führt zu einer meist enorm langen Zeitspanne bis zur Aufhebung des Eintrags.

Sollten Sie persönlich betroffen sein, wenden Sie sich gerne jederzeit an die BVfK-Rechtsabteilung.

Ihre BVfK-Rechtsabteilung

NRW stoppt Corona-Soforthilfe vorläufig!

In den vergangenen Tagen wurde vielfach gelobt, wie unproblematisch die Beantragung der Corona-Soforthilfe sei und wie zügig deren Auszahlung erfolge. Nun ist damit zumindest in Nordrhein-Westfalen für Selbständige und Kleinstbetriebe vorerst Schluss. Schuld daran sind offenbar Betrüger. Ihre Masche:

Sie erstellten Internetseiten, die der offiziellen Website des NRW-Wirtschaftsministeriums täuschend ähnlich sehen, mit Antragsformularen für die Soforthilfe. Wie auf der offiziellen Seite läuft oben rechts ein Countdown von 15 Minuten und beim Klick auf das Impressum erscheint die Adresse des NRW-Wirtschaftsministeriums. Mit den gefälschten Antragsformularen fischten die Betrüger Daten ab, um damit dann selbst Anträge zu stellen. Die Internetseiten sind dabei prominent über Werbeanzeigen in Suchmaschinen platziert worden. So dürften einige Antragsteller, die nicht den Weg direkt über die offizielle Seite des NRW-Wirtschaftsministeriums gewählt, sondern über Suchmaschinen nach den Antragsformularen gesucht haben, ins Netz gegangen sein.

Die Landesregierung hat Anzeige erstattet und gleichzeitig die Bezirksregierungen angewiesen, die weitere Auszahlung der Gelder auszusetzen. Antragsteller, die auf ihre Überweisung warten, werden um etwas Geduld gebeten. Es sei noch unklar, wann wieder gezahlt werden könne. Womöglich reiche es jedoch aus, wenn Betroffene mit ihrem Bewilligungsbescheid bei ihrer jeweiligen Hausbank vorstellig würden. Oftmals werde eine Auszahlung dann vorgenommen.

Sollten Sie den Antrag noch nicht gestellt haben, verwenden Sie ausschließlich die Antragsformulare unter https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020.

Ihre BVfK-Rechtsabteilung

Warnmeldung:
Versuchte Abzocke bei Fahrzeugangeboten über eBay-Kleinanzeigen!

Ein BVfK-Mitglied sollte in der vergangenen Woche Opfer eines Betrugs werden. Vor folgender Vorgehensweise sei daher gewarnt:

Unser Mitglied hatte bei eBay-Kleinanzeigen ein Fahrzeug zum Verkauf angeboten. Ein Kaufinteressent meldete sich per E-Mail und behauptete in dürftigem Schriftdeutsch, er sei mit dem Zustand des Fahrzeugs und dem Preis einverstanden. Wegen seiner Arbeit könne er jedoch das Fahrzeug nicht abholen und bar bezahlen. Daher überweise er den Kaufpreis und arrangiere eine Abholung per Spedition. Unser Mitglied solle auf eine E-Mail mit einer Zahlungsbestätigung warten. Der Interessent gab in der weiteren Korrespondenz an, dass er zusätzlich zum Kaufpreis die Transportkosten in Höhe von 280,00 € überwiesen habe. Er selbst könne der Spedition das Geld nicht überweisen, da diese eine Zahlung über den Geldtransfer-Service TransferWise verlange und er hierfür aufgrund seines Jobs keinen Zugang erhalten könne.

Unser Mitglied hat eine gefälschte Zahlungsbestätigung von der RBC Royal Bank mit Sitz in Luxemburg bekommen. Damit das Geld dem Konto unseres Mitglieds gutgeschrieben werden könne, müsse er aber zuerst über TransferWise 280,00 € Transportkosten an ein Speditionsunternehmen in Nigeria überweisen. Nahezu zeitgleich erhielt unser Mitglied eine E-Mail vom vermeintlichen Spediteur EMS Transit, der ebenfalls die Zahlung von 280,00 € über TransferWise und die Nennung der Abholadresse forderte.

Eine Internetrecherche hat ergeben, dass es ähnliche Betrugsversuche schon 2017 gegeben hat. Die Vorgehensweise war sogar nahezu identisch. Die Google-Suche nach „EMS Transit“ ergibt gleich mehrere Warnmeldungen mit weiteren Informationen.

Mobile.de bzw. eBay sind von diesem Vorgang ebenfalls in Kenntnis gesetzt worden und um Verhinderung weiterer Betrugsversuche bemüht. Dennoch gilt wie stets die Warnung vor ungesicherter Vorkasse! Sollten auch Sie solche Anfragen bekommen, ignorieren Sie diese und leisten keinesfalls irgendwelche Zahlungen!

Ihre BVfK-Rechtsabteilung
Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:
> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:
> BVfK-Vertragsformulare
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> Liste der BVfK-Vertragsanwälte
> FAQs-BVfK-Rechtsfragen
> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

Termine

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Der BVfK-Jubiläumskongress findet am 1. Mai 2021 statt!

Der BVfK-Jubiläumskongresses wird nicht am 2. Mai 2020 stattfinden. Der Freie Autohandel wird nun am 1. Mai 2021 tagen und feiern.
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Verschoben:

28. - 29. September 2020 | 13. Deutscher Autorechtstag

Auch der Deutsche Autorechtstag muss auf die Coronasituation Rücksicht nehmen. Er wird daher auf Ende September 2020 verschoben.
allesGute